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Glücksspielstaatsvertrag – was ändert sich ab 2021, ein Vergleich

Der so genannte Glücksspielstaatsvertrag, kurz GlüStV, ist im Jahr 2012 in Kraft getreten. Es gab bereits im Jahr 2008 eine erste Fassung, doch diese wurde Ende 2011 außer Kraft gesetzt.

Der Glücksspielstaatenvertrag Vertrag schaffte damals einheitliche Regelungen für das Glücksspiel. Geschlossen wurde der Vertrag zwischen 16 Bundesländern. Ein Land gehörte nicht dazu, nämlich Schleswig-Holstein. Dieses Bundesland ebnete sich einen anderen Weg.

Im Jahre 2021 wird ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten. Aber dazu später mehr. Schauen wir uns zunächst die Grundzüge des bisher gültigen Vertrages an.


Welches Ziel hatte der bisherige Vertrag

Das gesamte Glücksspiel zu kontrollieren ist ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Vor allem im Zeitalter der digitalen Welt ist die Gefahr groß, dass Glücksspiel illegal stattfindet. Und dass es u.a. dadurch zu mehr Spielsucht kommt. Dies sollte der Glücksspielstaatsvertrag vorbeugen bzw. eindämmen.

Auch war es bisher so, dass der Glücksspielbereich bisher ein rein staatliches Monopol war. Dies sollte sich nach und nach ändern. Der Markt sollte zum einen kontrolliert zum anderen liberalisiert werden. Doch der Vertrag erntete auch Kritik. Sogar der Europäische Gerichtshof urteilte bereits im Jahr 2010, dass der Vertrag gegen europäische Regelungen verstößt.

Inhalte des 1. Glücksspielstaatsvertrages

Im Glücksspielstaatsvertrag werden zu Beginn die vier wichtigsten Ziele definiert. Diese sind:

  • Spielsucht und Wettsucht sollen verhindert werden; Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung sollen geschaffen werden
  • Das Glücksspielangebot soll begrenzt werden; der Spieltrieb der Nation soll geordnet und in überwachte Bahnen gelenkt werden; nicht erlaubte Glücksspiele sollen verhindert werden
  • Jugend- und Spielerschutz sollen gewährleistet werden
  • Glücksspiel muss ordnungsgemäß durchgeführt werden; betrügerische Machenschaften sollten verhindert werden; Kriminalität soll abgewehrt werden.

Regelungen im Einzelnen

Der Glücksspielstaatsvertrag sah am Anfang eine so genannte Experimentierphase vor. D.h. es wurden maximal 20 Konzessionen an staatliche und gewerbliche, d.h. private Sportwettenanbieter vergeben. Was die Spielhallen angeht, so haben die einzelnen Bundesländer eigene Ausführungsgesetze erlassen. Diese sahen Regelungen für den Betrieb von Spielhallen vor.

Steuerliche Aspekte

Wie sieht die steuerliche Seite aus. Beginnen wir mit der Umsatzsteuer. Gemäß §4 Nr. 9 b sind Gewinne, die auf Zufall beruhen umsatzsteuerfrei. D.h. die Gewinne dürfen nicht von den persönlichen Fähigkeiten der Spieler abhängen. Auch darf man aus diesen Gewinnen nicht seinen gesamten Lebensunterhalt bestreiten. Für Sportwetten gibt es eine Ausnahme. Diese unterliegen der so genannten Wettsteuer. Diese beträgt 5%. In der Regel wird die Steuer von den Buchmachern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Es finden sich aber tatsächlich Buchmacher, die die Wettsteuer selbst tragen. Welche Wettanbieter das sind kann man auf unterschiedlichen Wettanbieter Vergleichsportalen herausfinden. Im Bereich Poker herrscht noch Uneinigkeit. Einerseits könnte man behaupten Poker ist ein reines Glücksspiel. Einige sind aber der Meinung, dass der Ausgang eines Spiels auch von den Fähigkeiten der Spieler abhängt.

2. Glücksspielstaatsvertrag

Im Jahr 2017 gab es einen Entwurf zum 2. Glücksspielstaatsvertrag. Dieser sollte am 01.01.2018 in Kraft treten. Dafür mussten jedoch alle Bundesländer unterzeichnen. Und daran scheiterte es. Denn Schleswig-Holstein hat nicht unterschrieben. Das Bundesland ging seinen eigenen Weg. Denn dort können Sportwettenanbieter schon lange staatliche Lizenzen erwerben. Zudem sind Online Spielhallen erlaubt. In anderen Bundesländern ist das nicht der Fall.

Was soll sich 2021 ändern

Was mit dem 2. Glücksspielstaatsvertrag nicht zustande kam, soll sich nun im Jahre 2021 ändern. Die obersten Ziele lauten auch hier zum einen Liberalisierung, zum anderen Spielerschutz. Der Vertrag orientiert sich an den Regelungen in Schleswig-Holstein. Jugendschutz und Suchtprävention soll noch weiter intensiviert werden. So ist angedacht, dass die maximale Einzahlung pro Monat bei den Sportwetten und Online Spielhallen 1.000,- € beträgt. Zudem soll es eine so genannte Sperrdatei geben. Diese soll Spielerdaten enthalten, sodass eine bessere Kontrolle ermöglicht wird. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass beispielsweise Minderjährige am Glücksspiel teilnehmen.

Gleichzeitig soll die Anzahl der Lizenzen (bisher 20) erhöht werden. Bisher haben viele Online Spielhallen europäische Lizenzen, da diese, außer in Schleswig-Holstein, nicht erlaubt waren. Dies soll im Jahr 2021 anders werden.

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Änderungen im Einzelnen

Das Stichwort heißt Liberalisierung. Vor allem Online Spielhallen sollen Lizenzen erhalten. Es soll eine Regulierungsbehörde geben, die das Glücksspiel kontrolliert. Online Poker soll zwar auch legalisiert werden, dies sehen jedoch viele kritisch. Denn die Gefahr von Betrug und Manipulation ist hier sehr hoch. Änderungen soll es ebenfalls im Bereich der Live Wetten geben. Insbesondere davon betroffen sind die so genannten Über- und Unterwetten. Im Ergebnis sollen nur noch Livewetten erlaubt sein, die Auswirkungen auf das Endergebnis haben.

Fazit

Der bestehende Glücksspielstaatsvertrag soll grundlegend novelliert werden. Online Spielhallen und Online Poker sollen liberalisiert werden. Auch der Jugend- und Spielerschutz soll noch stärker überwacht werden. Kritiker sagen dagegen, dass es dem Staat nur um höhere Steuereinnahmen geht. Eine wesentliche Änderung ist im Bereich der Online Spielhallen zu sehen. Die endgültige Fassung des Vertrages bleibt also abzuwarten.

Weiterführende Links

Aktuellste Gesetzestexte und Entwürfe der einzelnen Bundesländer - https://gluecksspielstaatsvertrag.org/.

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